Antworten auf die meistgestellten Fragen (FAQ) zu den aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums für allgemeinbildende Schulen (ABS).
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Der Rahmen-Hygieneplan Corona Schule ist nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung verbindlich zu beachten und damit Bestandteil der Verordnung. Er dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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